Schlossberg
Bekanntmachung der Gemeinde Neusitz
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schlossberg“
mit integriertem Grünordnungsplan
a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Der Gemeinderat Neusitz hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 beschlossen , das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schlossberg“ einzuleiten. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn . 108/1, 109, 110, 111, 112, 113, 113/1, 113/2, 113/3, 114 und 115 sowie teilweise 101/1 und 555/8 der Gemarkung Neusitz. Innerhalb d es o.g. Geltungsbereichs am südöstlichen Ortsrand von Neusitz beabsichtigt die Gemeinde Neusitz ein neues Wohnbaugebiet zu entwickeln. Die Grundstücke im Geltungsbereich bieten aus städtebaulicher Sicht gute Voraussetzungen für eine fortschrittliche wohnbauliche Entwicklung, die heutigen sozialen und ökologischen Qualitätsansprüchen gleichermaßen gerecht wird.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Neusitz hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 den Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schlossberg“ anerkannt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf folgende Weise: Die Planunterlagen des Vorentwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schlossberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, liegen in der Zeit:
vom 02.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr ) zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Außerdem können die Planunterlagen im o.g. Zeitraum unter folgendem Link abgerufen werden:
https://neusitz.de/projekte/bauleitplanung/
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich während der Auslegungsdauer zu den Planungsabsichten der Gemeinde Neusitz zu äußern. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Schlossberg“ unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren “, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Neusitz , 24.04.2024
Gemeinde Neusitz
Manuel Döhler
Erster Bürgermeister
10. Änderung des Flächennutzungsplans
a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Der Gemeinderat Neusitz hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 beschlossen , das Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Innerhalb d es o.g. Änderungsbereichs am südöstlichen Ortsrand von Neusitz beabsichtigt die Gemeinde Neusitz ein neues Wohnbaugebiet zu entwickeln. Die Grundstücke im Änderungsbereich bieten aus städtebaulicher Sicht gute Voraussetzungen für eine fortschrittliche wohnbauliche Entwicklung, die heutigen sozialen und ökologischen Qualitätsansprüchen gleichermaßen gerecht wird.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Neusitz hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 den Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans anerkannt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf folgende Weise: Die Planunterlagen des Vorentwurfs zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans , bestehend aus Planzeichnung und Begründung, liegen in der Zeit:
vom 02.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024
Außerdem können die Planunterlagen im o.g. Zeitraum unter folgendem Link abgerufen werden:
https://neusitz.de/projekte/bauleitplanung/
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich während der Auslegungsdauer zu den Planungsabsichten der Gemeinde Neusitz zu äußern. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren “, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Neusitz , 24.04.2024
Gemeinde Neusitz
Manuel Döhler
Erster Bürgermeister