ollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von Mischwasser aus dem OT Wachsenberg in den Brunnentalgraben durch die Gemeinde Neusitz.

Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Neusitz mit Antrag vom 18.12.2024 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 20.02.2025 und erstellte ein Gutachten. Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird eingeleitet das  Mischwasser aus dem OT Wachsenberg in den Brunnentalgraben Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG).

Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff. BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht. Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 20.03.2025 bis 20.04.2025 (einschließlich der genannten Tage) bei der Verwaltung der Gemeinde Neusitz und in der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg o.d.T. während der Dienststunden von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht auf.

2025-03-11 Bekanntmachung Wachsenberg Abdruck

20240412_WR-Neusitz RÜB Wachsenberg Erläuterung_sign-1