Bebaungsplan Nr. 14
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neusitz – Beteiligung der Öffentlichkeit
Bauleitplanung der Gemeinde Neusitz, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Alte Steige“ der Gemeinde Neusitz, Ortsteil Neusitz.
Hier: Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neusitz hat in seiner Sitzung am 03.02.2020 beschlossen, ein Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Alte Steige“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 16.06.2020 gemäß § 2Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Neusitz mit den Nummern 335, 336, 336/1 und 337 und ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen. Die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil der Bekanntmachung.
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich/ städtebauliches Konzept des Bebauungsplanes Nr. 14 „Alte Steige“, o.M.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 15.03.2021 wurde der überarbeitete Bebauungsplan „Alte Steige“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil zum Bebauungsplan und der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 09.03.2021 als Entwurf gebilligt und die erneute Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. mit § 13a BauGB, beschlossen.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 erfolgt. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Folgende Fachbeiträge wurden eingeholt und können ebenfalls eingesehen werden:
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Geotechnischer Bericht
- Schallimmissionstechnische Untersuchung und Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung
Ziel der Planung:
Entsprechende Anfragen und eine steigende Wohnraumnachfrage erfordern die Steuerung einer maßvollen städtebaulichen Entwicklung, welche langfristig qualitätvolles Wohnen innerhalb des Gemeindegebietes ermöglicht. Die Umsetzung des Bebauungsplanes trägt zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum bei. Im Sinne der Planungsabsicht sollen mit dem vorliegenden Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung in Ortsrandlage im Anschluss an die vorhandene Bebauung geschaffen werden.
Auf Grund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen soll das vorliegende Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, somit kann das Verfahren nach § 13a BauGB an dieser Stelle zur Anwendung kommen.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung liegen vom 26.03.2021 bis 28.04.2021 – je einschließlich – bei der Gemeindeverwaltung Neusitz, Rathaus, Im Dorf 14, 91616 Neusitz, sowie der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg o.d.T., während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus kann der Entwurf mit Begründung in diesem Zeitraum auch im Internet unter https://neusitz.de/index.php/projekte-konzepte/bauleitplanung/ abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neusitz, Rathaus, Im Dorf 14, 91616 Neusitz, sowie der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg o.d.T., abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Neusitz, 17.03.2021
Manuel Döhler, 1. Bürgermeister
Öffentlich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln.
angeschlagen am ………………………/ abgenommen am ……………………
Öffnungszeiten Rathaus Neusitz: Do 9:00 – 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg: Mo. – Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr