Die Gemeinde Neusitz möchte für ihr Gemeindegebiet eine „Kommunale Wärmeplanung“ durchführen, um die Dekarbonisierung des Wärmesektors im Einklang mit den Klimaschutzzielen des Bundes und des Freistaats zu beschleunigen und Bürger und Unternehmen Klarheit darüber zu geben, welche Gemeindeteile mit einer gemeinschaftlichen Wärmeversorgung erreicht werden können. Das Konzept entspricht den Anforderungen der Kommunalrichtlinie „Kommunale Wärmeplanung“ (Nummer 4.1.11 KRL) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und erhält eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6093, Titel 68605, Haushaltsjahr 2024.
Titel: KSI – Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Neusitz
Verwendungsempfänger: Gemeinde Neusitz
Beteiligte Partner: ENERGIEAGENTUR Nordbayern GmbH
Förderkennzeichen: 67K28408
Ziel und Inhalt:
1 Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung
2 Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien
3 Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung
4 Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteure
5 Verstetigungsstrategie
6 Controlling-Konzept
7 Kommunikationsstrategie
8 Endredaktion und Druck des Wärmeplans
9 Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung
10 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen hierzu, erhalten Sie auf der Website der Nationalen Klimaschutzinitative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“