Der Gemeinderat hat am 18.11.24 beschlossen, dass die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) unverändert bei 380 verbleibt. Die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) wird von 380 auf 290 gesenkt. Aufgrund von noch vielen Unklarheiten ist eine Vorausberechnung der zu erwartenden Grundsteuer 2025 nicht so exakt möglich, wie wir uns das gewünscht hätten. Noch zu viele Grundstücke wurden noch nicht veranlagt und noch zu viele Bescheide vom Finanzamt sind fehlerhaft.

Wenn Ende 2025 genauere Zahlen vorliegen, wird sich der Gemeinderat nochmals damit befassen. Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuermessbescheid, den sie vom Finanzamt erhalten genau, ob alle Zahlen so in Ordnung sind. Wenn nicht, klären sie das direkt mit dem Finanzamt. Die Bescheide vom Finanzamt bilden die Grundlage für den von der Gemeinde erstellten Grundsteuerbescheid. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrags oder auf die grundsätzliche Systematik der Grundsteuerberechnung.