Anfallende Kosten für die Grabaushebung werden kostendeckend mit den Grabbeauftragten verrechnet. Aufgrund der Anhebung des Verrechnungssatzes durch die ausführende Firma, sehen wir uns gezwungen, die geänderten Kosten weiterzureichen.
Geändert werden folgende Punkte (§ 5 Abs. 2) der Friedhofsgebührensatzung:
Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen eines Grabes beträgt seit 1.1.2025:
Einzelgrabstätte (495 €), Doppelgrabstätte (495 €), Kindergrabstätte (250 €), Urnenerdgrabstätte (140 €), Urnengrabstätte am Baum (140 €).