Neusitz, 16. September 2020
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach informiert: Sperrmüll muss sperrig sein
Der Container für Sperrmüll am Wertstoffhof steht nur für Abfälle zur Verfügung, die nicht in die Restmülltonne hineinpassen, das heißt große, sperrige Dinge, die auch nicht mit zumutbarem Aufwand so zerkleinert werden können, dass Sie in einen Abfallbehälter hinein passen. Zumutbar ist es z.B. einen Gartenschlauch zu zerschneiden, nicht zumutbar wäre dies dagegen bei einen großen Teppich, der im ganzen angeliefert wird.
Gleichzeitig gilt: um das Volumen im Container optimal zu auszunutzen, müssen große Gegenstände wie z.B. Möbelstücke zerlegt angeliefert werden – die Mitarbeiter am Wertstoffhof übernehmen das Zerlegen nicht und können deshalb die Anlieferung ablehnen.
Zerkleinerte Abfälle in Säcke abzufüllen, um sie dann als Sperrmüll am Wertstoffhof zu entsorgen, ist nicht erlaubt. Hierfür müssen bei der Gemeinde Zusatzrestabfallsäcke gekauft werden (4 €/Stück), welche dann am Tag der Müllabfuhr neben dem Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden können.
Die Wertstoffhofmitarbeiter sind deshalb angewiesen, folgende Abfälle nicht als Sperrmüll anzunehmen:
– großer, sperriger Abfall, der nicht zerlegt ist (z.B. Möbelstücke)
– Abfall, der zumutbar zerkleinert werden kann und dann in einen Mülleimer passt
– kleinteiliger Abfall, der in Müllsäcken verpackt ist
– Abfall, der die haushaltsübliche Menge überschreitet
Annahmen erfolgen nur in haushaltsüblichen Mengen
Dies gilt für alle angelieferten Abfallfraktionen. Für die Anliefermenge wird hier als grober Anhaltspunkt die Füllmenge eines Pkw-Anhängers mit ca. ein bis zwei Kubikmeter Füllvolumen herangezogen, wobei natürlich die Art der Befüllung z. B. mit einzelnen, großen Teile wie einem Sofa o.ä. durchaus zur Anlieferung eines größeren Volumens berechtigt.
Grundsätzlich obliegt es deshalb dem Mitarbeiter am Wertstoffhof im Einzelfall zu beurteilen, ob er die Menge und Art des Abfalls, orientiert an den Vorgaben des Landkreises Ansbach, als haushaltsüblich einstufen und annehmen kann.
Das gehört NICHT zum Wertstoffhof
– Abfall aus Haushaltsauflösungen – da kein privater Haushalt mehr vorhanden ist
– Abfall aus dem Baubereich und Abbrucharbeiten – laut Abfallwirtschaftssatzung ausgeschlossen
– Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit oder Landwirtschaft – laut Abfallwirtschaftssatzung ausgeschlossen
Ausnahme: bei Elektroschrott fragen Sie bitte bei der Abfallberatung im Einzelfall nach
Die Entsorgung der o.g. Abfälle über den Wertstoffhof ist nicht mit der jährlichen Abfallgebühr abgedeckt. Diese Abfälle sind
eigenverantwortlich über die Müllumladestation „Im Dienstfeld“ bei Aurach oder einem Fachentsorgungsbetrieb auf eigene Kosten
zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Bei Unklarheiten bezüglich der Abgaben am Wertstoffhof, bitten wir von Diskussionen mit den Wertstoffhofmitarbeitern abzusehen und sich zur Klärung direkt an die Abfallberatung des Landratsamts Ansbach, Tel. 0981/468-2301, erreichbar Mo-Do 8 – 16 Uhr und Fr 8 – 12 Uhr, zu wenden. Fragen Sie auch schon gerne vor der Anlieferung bei uns nach.
Vielen Dank.
Wertstoffhof – Die Öffnungszeiten sind wieder wie folgt:
Samstag 13:00 -15:00 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 14:30 Uhr nur Annahme von Grüngut, Ästen und Bauschutt, nur noch bis Ende Oktober