– – – Öffentliche Bekanntmachung – – –
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.09.2026 wird beabsichtigt, eine Teilfläche des unter 1. aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldweg gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfrist von 3 Monaten einzuziehen, da die Verkehrsbedeutung eines öffentlichen Feld- und Waldweges für diese Teilfläche nicht mehr gegeben ist.
Die Gemeinde Neusitz ist als Straßenbaubehörde für die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges zuständig.
Details hierzu finden Sie unter diesem Link: