Wer in ein Wählerverzeichnis einer Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber eingetragen ist, erhält in den nächsten Tag einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Wer per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchte benötigt einen Wahlschein.
Sie können diesen Wahlschein entweder
- schriftlich mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (ausgefüllt und unterschrieben an die Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber, Laiblestraße 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber schicken, bitte dazu freimachen!), oder
- persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes (ausgefüllt und unterschrieben), oder
- per Online-Formular unter https://buergerserviceportal.de/bayern/vgrothenburgtauber
(auch über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code gelangen Sie auf die entsprechende Seite), oder
- per Fax – 09861/9435-94, oder
- per E-Mail an ewo@vg-rothenburg.de unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Wählerverzeichnisnummer
beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die genauen Öffnungs- und Beantragungszeiten entnehmen Sie bitte dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Wahlberechtige mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.